
Kleingartenverein Nord-West 85 e.V.
Informationen für Interessenten an einem Garten
Bewerbung
Wenn Sie Interesse an einem Kleingarten haben, dann bewerben Sie sich bei uns mit einer aussagekräftigen Email an den Verein.
Sie erhalten von uns weitere Informationen und sobald ein Platz auf unserer Warteliste für Garteninteressenten frei geworden ist, laden wir die Bewerber, welche u.a. aufgrund ihrer aussagekräftigen Bewerbung in Frage kommen, zu einem ersten informativen Gespräch ein.
Anschließend können Sie eine Fördermitgliedschaft abschließen und werden in die Warteliste für einen Kleingarten aufgenommen.
Die Wartezeit bis zur Zuteilung eines Gartens beträgt für Fördermitglieder z. Zt. durchschnittlich etwa drei Jahre.
Sie werden als Fördermitglied in dieser Zeit zur jährlichen Generalversammlung und zu den Terminen der Gemeinschaftsarbeit eingeladen.
Wir freuen uns, wenn Sie auch als Fördermitglied an den Vereinsfesten teilnehmen und sich am Vereinsleben beteiligen und engagieren.
Der Mitgliedsbeitrag für eine Fördermitgliedschaft beträgt z. Zt. 52 € im Jahr.
Pachtvertrag, Satzung und Pachtbestimmungen & Gartenordnung
Zum Pachtvertrag gehören die Pachtbestimmungen & Gartenordnung
und die Satzung des Vereins. Diese sind Grundlage einer Vereinsmitgliedschaft und einer funktionierenden Gemeinschaft unserer Kleingärtner. Sie regeln das Miteinander und die Bewirtschaftung des Gartens.
Die kleingärtnerische Nutzung ist im Bundeskleingartengesetz festgeschrieben.
Verein
Neben dem Leisten der Gemeinschaftsarbeit lebt und kann der Kleingartenverein nur existieren, wenn Sie dazu bereit sind, sich aktiv in den Verein zu integrieren, am Vereinsleben teilzunehmen und auch Ämter oder Funktionen zu übernehmen.
Gemeinschaftsarbeit
Jedes Jahr müssen von den Pächtern verpflichtend Arbeitsstunden für die Gemeinschaft geleistet werden.
Es gibt dazu verschiedene Tätigkeiten und Gelegenheiten, die rechtzeitig im Schaukasten oder auf der Homepage bekanntgegeben werden.
Zeit
Die Bewirtschaftung eines Kleingartens nach der Drittel-Regel erfordert einen nicht zu unterschätzenden Zeitaufwand.
Sie sollten in der Zeit von April bis Oktober etwa 10 bis 15 Stunden pro Woche Zeit für den Kleingarten zur Verfügung haben.
Oftmals ist es in heißen Sommermonaten notwendig, täglich in den Garten zu gehen und die Gemüsebeete zu wässern.
Dies sollten Sie vor einer Bewerbung bedenken!
Anbau von Obst und Gemüse
Für die kleingärtnerische Nutzung gilt die Drittel-Regel, d.h. ein Drittel der Kleingartenfläche muss mit Nutzpflanzen bewirtschaftet sein.
Dazu zählen Obstgehölze wie Obstbäume und Beerensträucher, Gemüsepflanzen, Wildgemüsepflanzen, Kräuter, Gewürz- und Heilpflanzen, Wildobst- und Feldfruchtpflanzen.
Es soll eine gute Mischung an Anbaukulturen vorhanden sein. Obst- und Wildfruchtgehölze allein sind nicht ausreichend.
Zwingend sind Beetflächen mit Gemüseanbau in ausreichender Größe. Ein einzelnes Hochbeet allein bei 200 qm Gesamtfläche genügt nicht.
Kosten
Die Übernahme eines Kleingartens kostet in der Regel, je nach Zustand des Gartens und der Laube, etwa 1.500 bis 5.000 € Ablöse.
Dieser Betrag wird von einem öffentlich vereidigten Schätzer des Kleingarten-Verbandes ermittelt.
Die Pacht für einen Kleingarten beträgt etwa 400 € pro Jahr zzgl. Kosten für Versicherungen von etwa 40 bis 80 € pro Jahr.
Nicht zu unterschätzen sind auch die Kosten für Reparaturen am Gartenhaus, Gartengeräte, Erde und Pflanzen.