Kleingartenverein Nord-West 85 e.V.

Aktuelle Informationen




Tigermücke, Kirschlorbeer, Spülen und Lichtverschmutzung

Helfen Sie mit, die Verbreitung der Tigermücke einzudämmen.

Kirschlorbeerpflanzung jeglicher Art ist seit 07.11.2023 gemäß MGV verboten.

Spülen im Kleingarten sind verboten.

Lichtverschmutzung in den Kleingartenanlagen.


1. März bis 30. September / Baum- und Strauchschnitt

Das Bundesnaturschutzgesetz regelt bundesweit einheitlich, dass in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze nicht abgeschnitten oder beseitigt werden dürfen.
Um den Zuwachs der Pflanzen zu beseitigen oder Bäume gesund zu halten, sind schonende Form- und Pflegeschnitte jederzeit zulässig. Darunter fällt beispielsweise das Entfernen der Spitzen, die seit dem letzten Rückschnitt der Hecke nachgewachsen sind.